Mandl Moriz

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Vorname Moriz
Familienname Mandl
Geschlecht männlich
Referenz (Name):
Geburt 1842/03/18 in Sobotist

Ref.: Bezirk Senica, West-Slowakei

Tod 1919/07/30 in Karlsbad (Haus Venedig, Parkstraße)
Ref.: Während eines Kuraufenthaltes
Grab Zentralfriedhof 1. Tor
isr.Abt., I.Tor, Gr.19-11-50, Beerdingung August 1919
Aktueller Status tot
Pers. Ereignisse
  • 2. Heirat (Der Eheschließung vorausgegangen war die Errichtung eines Notariatsaktes über die Ehepakte. Darin werden sämtliche vermögensrechtlichen und privatrechtlichen Angele genheiten und Belange genauest geregelt., Zeit: 15 Mai 1900)
  • Vormund für Ernestine Mandl (Vormund für seine minderjährige Nichte Ernestine Mandl. (später verm. Reinhold) bestellt, Zeit: 1914)
  • Testament (Bereits 1878 hatte das Ehepaar Moriz und Josefine Mandl die Liegenschaft mit dem Achtellehenhaus No. 65 (Schloßhofer Straße 12) mittels Kaufvertrages vom 8.11.1878 erworben. 1899 erfolgte der Ankauf der anliegenden Realität mit dem Achtellehenhaus No.66 (Schloßhofer Straße 10) aufgrund des Kaufvertrages vom 21.10.1899. Nach dem Ableben des Moriz Mandl ging dieser Besitz aufgrund seines Testamentes im Erbwege an seinen Sohn Ferdinand Mandl über, der bis zu seinem 1936 erfolgten Tode Alleineigentümer war. Im Jahre 1880 kaufte er die Liegenschaft in Oberhausen mit dem Haus No.14. 1886 verkaufte er einen halben Anteil an seine Schwägerin Theresia Mandl und 1899 die zweite Hälfte in deren alleiniges Eigentum, In den Jahren 1883, 1886 und 1887 erwarb er eine Anzahl landwirtschaftlich genutzter Grundstücke in Groß-Enzersdorf, Oberhausen und Pysdorf, die er testamentarisch seinen beiden Töchtern Franziska Tauber und Julie Tauber (beide geb. Mandl) vermachte. Moriz Mandl hatte während der Zeit von 60 Jahren Ansässigkeit in Groß-Enzersdorf ein nicht unbeträchtliches Vermögen erworben, bestehend vornehmlich aus den vorgenannten Immobilien, dann vor allem aus Wertpapieren, sowie einer Kontokorrentforderung aus dem Übergabe-Übereinkommen hinsichtlich des Geschäftes an seinen Sohn Ferdinand Mandl. Das nach seinem Tode dem Gericht vorliegende Eidesstättige Vermögens-Bekenntnis wies einen reinen Nachlass von 235.238,05 Kronen auf. Aufgrund seines im September 1916 errichteten Testamentes und in Abänderung aufgrund des Kodizills hatte er seine vier überlebenden Kinder Fanny, Ferdinand, Juliane und Mina zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt - der Sohn seiner vorverstorbenen Tochter Anna wurde ein Opfer des Ersten Weltkrieges. Diese letztwillige Verfügung beinhaltet auch eine Reihe von Anordnungen. Beispielsweise die beiden Liegenschaflen in Groß-Enzersdorf No.65 und No.66, die ins Allein-Eigentum des Sohnes Ferdinand übergehen, „dürfen weder zur Gänze noch auch mit irgendeinem Anteile seiner (dessen) Frau zufallen". Seiner „als treuen Lebensgefährtin so erprobten Gattin" vermachte er als lebenslängliche Rente - diese entfällt bei deren Wiederverehelichung, Wertpapiere in Höhe von 80.000 Kronen, sowie die Branntwein-Ausschank einschließlich der Konzession auf dem Hause No.65 zur Fortführung als Witwenbetrieb, im Falle eines Verkaufes soll das Gewerbe in der Hand der männlichen Nachkommen der Familie bleiben, weiters bestimmte er das lebenslängliche Wohnrecht für die hinterlassene Witwe. Für deren Sohn aus erster Ehe,- Dr. Gustav WEISS, setze er ein Legat aus. Des weiteren bestimmte er, dass „meine Erben haben nachstehende Bestimmungen nach meinem Wunsche aus dem Nachlasse zu erfüllen:" 1) 400 Kronen an die österreichisch-ungarisch-böhmisch-mährische Israelitische Gemeinde in Jerusalem zu erlegen als Jahrzeit-Stiflung für ihn und seine gottselige Frau Josefa Mandl, Kaddisch zu sagen, die Jahrzeit-Lichter anzuzünden und bei der Hashara vorzubringen. 2) 400 Kronen an die „Talmud Thora" (in Wien 2, Malzgasse 16) zu erlegen als Jahrzeit- Stiftung für ihn und seine Frau - mit denselben Bestimmungen wie vor. 3) 500 Kronen an die Israelitische Kultusgemeinde Groß-Enzersdorf in vinkulierten Papieren zu erlegen als Jahrzeit-Stiftung für ihn, wofür die Eintragung im Haskara-Buch zu erfolgen hat und am Jahrzeit-Tage das Seelenlicht angezündet und vom Kantor das Kaddisch-Gebet gesprochen werden muss, die Hälfte der jährlichen Zinsen von den 500 Kronen fällt der Gemeinde zu, die andere Halfie dem Kantor für Kaddisch- Sagen. Für den Fall, daß kein MINJAN zustande kommt, das Kaddisch-Gebet nicht gesagt werden kann, oder dass die Kultusgemeinde sich auflöst, so haben die Erben das Recht, den vinkulierten Betrag von 500 Kronen an die Israelitische Gemeinde Nadasch (Comitat Neutra) als Jahrzeit-Stiftung für ihn und seine Frau mit denselben Bestimmungen wie in Punkt (1) zu übermitteln. Die IKG Nadasch muss außerdem für die Erhaltung der Gräber seiner Eltern, die in Nadas begraben sind, sorgen. 4) 500 Kronen sind zu erlegen an die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf mit der Bestimmung, dass mit den jährlichen Zinsen am 20. Dezember jedes Jahres zwei arme Kinder, ohne Rücksicht auf die Konfession, vom Bürgermeister und Kultusvorsteher beteilt werden; für den Fall, dass der szt. von ihm in der Gemeindesitzung gestellte Antrag wegen Errichtung eines Kindergartens in Groß-Enzersdorf erfüllt wird und dieser nach einem Jahre nach Kriegsende gebaut wird, so sind zwei arme Kinder aus dem Kindergarten, ohne Rücksicht auf die Konfession, zu beteilen, im sonstigen Falle zwei arme Kinder der Volksschule in Groß-Enzersdorf jedes Jahr von einer anderen Klasse. 5) 5000 Kronen sind an Dr. Emil Neuspiel (in Wien 19, Silbergasse 22) zu übergeben zur Errichtung seiner Advokaturskanzlei. 6) Ein Betrag von 200 Kronen als Hochzeitsgeschenk auszufolgen an die jeweiligen Enkelkinder am Tage deren Hochzeit, etc. Die Sofer Thora samt Silberbehang und Mantel vermachte er dem Sohn Ferdinand mit dem Wunsche, diese der Familie zu erhalten. Tochter Fanni erhielt die silberne Seder-Schüssel, die Tochter Julie die silberne Menorah und den kleinen silbernen Becher, die Tochter Mina den großen silbernen Becher. Schließlich verfügte er, im Grabe seiner ersten Ehegattin in Wien beerdigt zu werden. Am Tage der Beerdigung sollen 100 Kronen an Arme in Groß-Enzersdorf verteilt werden, u.zw. 50 Kronen an christliche Arme durch den Bürgermeister und 50 Kronen an jüdische Arme durch Sohn Ferdinand. Zum Testamentsvollstrecker wurde Sohn Ferdinand und Schwiegersohn Michael Tauber bestimmt In einem Kodizill hatte er unter anderen noch verfügt, dass ein Betrag, dessen Höhe er nicht angab, zur Errichtung zweier Bett-Stiflungen im Versorgungshause der Israelitischen Kultusgemeinde Wien verwendet werden soll. Die Bett-Stiftung soll den Namen „Moriz und Josefa (geb. Diamant aus Unter Korumpa, Ungarn) Mandl Bett-Stiftung" tragen., Zeit: 1919, Ort: Groß-Enzersdorf)
Familienangehörige

Rückverweise:

Wohnsitze
Ereignisse Es wurden noch keine Ereignisse zu dieser Person erfasst.
Organisationen
Berufe
  • Händler (Getreide- und Spirituosenhandel, Branntwein-Ausschank, ab Feber 1897 Moriz und Ferdinand Mandl, Producten-Handel in Groß-Enzersdorf No.65 (Schloßhofer Straße 12), ab Juni 1897 Änderung der Firmenbezeichnung in Mo- riz und Ferdinand Mandl, ab Juli 1900 Bierabfullergewerbe in Groß-Enzersdorf No.66 (Schloßhofer Straße 10). Im Jahre 1916 zog er sich zurück und übergab das Geschäft des Produklenhandels an Sohn Ferdinand, während er selbst die ihm erteilte Konzession für den Branntwein-Ausschank mit dem Standort Groß-Enzersdorf No.65 weiterhin ausüble, von: Februar 1897, bis: 1916)
Berichte Rückverweise: Noch keine Berichte erwähnen diese Person.

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