Mandl Rudolf: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | |Beschreibung=Nach dem plötzlichen Ableben des alleinigen Firmeninhabers Ferdinand MANDL wird dessen Sohn Rudolf MANDL vom Bezirksgericht Groß- Enzersdorf als Abhandlungsbehörde bevollmächtigt, die Geschäfte auf Rechnung der Verlussenschaft fortzuführen und für die Firma zu zeichnen. Sohn Rudolf MANDL wurde aufgrund des von Vater Ferdinand MANDL am 7.3.1930 errichtelen Testamentes'** zum präsentativen Nachfolger des Geschäftsbetriebes be- stimmt. Darin empfiehlt er, „,für eine möglichste Aufrechterhaltung des Geschäfisbe- triebes" zu sorgen, sodaß „die Erbteile an dem Geschäftsvermögen bloß sukzessive aus dem Geschäfte gezogen werden" und mit „,einem Prozent höher als der jeweilige Zinsfuß der Nationalbank Wien verzinst werden." In einem Erbübereinkommen wur- de hingegen vereinbart, daß die hinterlassene Witwe als Rente monatlich einen fixen Betrag von 500 Schilling erhält und, wie testamentarisch festgelegt, das Wohnrecht der bisher bewohnten Räumlichkeiten, jedoch bei Wiederverehelichung dieser Bene- fizien verlustig gehen soll. Rudolf war auch die Sorgepflicht für den Lebensunterhalt der beiden Großmütter auferlegt worden. Im Sinne seines Vaters führte er das Unter- nehmen bei gleichzeitiger Erfüllung dessen Anordnungen. Rudolf erbte demnach das Geschäft mit dem Getreidehandel einschließlich der Magazinseinrichtungen. | ||
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Version vom 9. Januar 2022, 12:35 Uhr
Vorname | Rudolf |
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Familienname | Mandl |
Geschlecht | Männlich |
Referenz (Name): | |
Geburt | 1900/10/24 in Groß-Enzersdorf No.97 (Elisabethstraße 8, Freisingergasse 7) |
Tod | |
Aktueller Status | |
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Ereignisse |
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Organisationen | Es wurden noch keine Organisationen zu dieser Person erfasst. |
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