Mandl Katharina

Aus RegioBioGraph
Vorname Katharina
Familienname Mandl
Geburtsname Neumann
Geschlecht weiblich
Referenz (Name): Mandl
Geburt 1904/11/02 in Groß-Enzersdorf
Tod
Aktueller Status unbekannt
Details: Zu dieser Person sind keine weiteren Daten erfasst.  zuletzt erfasst: 2023/12/04
Pers. Ereignisse
  • Erwerb Haus (Im Jahre 1933 erwarben Josef und Katharina Mandl ein ca. 800 m^2 großes Grundstück zu einem Kaufpreis von 4000 Schilling von dem Groß-Enzersdorfer Stadtbaumeister-Ing. Hugo Winkler, der darauf das Haus Nr. 346 (Schloß- hofer Straße 44) errichtete. 1938 mussten sie mittels Kaufvertrages vom 29.10.1938 diesen Liegenschafisbesitz (einschließlich sämtlicher sanitärer Installationen, wie Wasserkessel, Badewanne, Badeofen, Elektromotor, Wasserleitungspumpe, etc.) an den Gendarmeriehauptwachmeister Johann Neubauer und dessen Ehegattin Hermine (Groß-Enzersdorf Nr.148 / Dr. Anton Krabichler-Platz 1) zu einem Kaufpreis von 9500 RM abtreten, bei Übernahme der Schuldscheine aus dem Jahre 1933 betrug der verbleibende Kaufpreis 6087 RM., Zeit: 1933, Ort: Groß-Enzersdorf)
  • Rückstellverfahrung Grundstück (In einem im Jahre 1949 von den Eheleuten beantragten Rückstellungsverfahren bei der Rückstellungskommission beim LG.f.ZRS Wien wurde das Ehepaar Neubauer aufgrund des Teilerkenntnisses vom 28.5.1949, 61 RK 85/48-14 verpflichtet, dieses entzogene Vermögen sofort bei sonstiger Exekution in das Eigentum der Geschädigten zurückzustellen. Unterstützt wurde das Verfahren, das im Sinne des Vierten Rückstellungsgesetzes abgehandelt wurde, durch den Strafakt Vg1 e Vr3349/46, der beim Volksgericht Wien gegen Johann und Hermine Neubauer anhängig war. Da aufgrund des rechtskräftigen Teil-Erkenntnisses die Eheleute Neubauer die Liegenschaft nicht zurückstellten, wurde gegen diese seitens der betreibenden Partei Mandl Exekution geführt. Dieser wurde mittels Beschlusses vom 20.7.1950, E 1197/50, des Bezirksgerichtes Groß-Enzersdorf stattgegeben und die Einverleibung des Eigentums bewilligt. In einem weiteren Verfahren begehrten die Eheleute Neubauer die Rückerstattung des Kaufpreises von 12.000 Schilling. Zufolge eines Vergleiches vom 22.1.1952, 61 RK 85/48-35, wurden die Ehegatten MANDL zur Zahlung dieses Betrages bis zum 12.3.1952 verpflichtet. Da diese die Fälligkeitsfrist verstreichen ließen, erwirkte das Ehepaar Neubauer aufgrund der Exekutionsbewilligung vom 9.4.1952 die zwangsweise pfandrechtliche Sicherstellung und beantragte die Zwangsversteigerung der Liegenschaft in Verfolgung des Exekutionsverfahrens. Schließlich verkaufte das Ehepaar Mandl die Realität am 5.6.1952 an Thekla Pokorny und Thekla Blum zu einem Kaufpreis von 30.000 Shilling, aus dessen Erlös die Forderung von 12.000 Schilling einschließlich aufgelaufener Kosten in Höhe von 574,80 Schilling bezahlt wurden., Zeit: 1949, Ort: Groß-Enzersdorf)
Familienangehörige

Rückverweise:

Wohnsitze
Ereignisse Es wurden noch keine Ereignisse zu dieser Person erfasst.
Organisationen Es wurden noch keine Organisationen zu dieser Person erfasst.
Berufe Es wurden noch keine Berufe zu dieser Person erfasst.
Berichte Rückverweise: Noch keine Berichte erwähnen diese Person.

Der Datenwert „unbekannt“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen. Der Datenwert „unbekannt“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen. Der Datenwert „unbekannt“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen.