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H
In dem großen Haus von Reinhold Duschka, ein Freund von Lucias Vater (Rudolf Kraus) gabe es fünf Stockwerke, in denen es nur Werkstätten gibt; für Holz, ein Geigenbauer hatte dort seine Werkstatt und für Metall. +
R
In einem Holländischen Akt scheint Ilse Rosenblum (noch als Ilse Walter) auf. Es könnte sich um eine Verhaftung, oder auch eine Meldeerfassung handeln. +
M
In einem Interview aus dem Jahr 2023 erzählt Else von der Flucht nach England und ihrer Zeit im Bloomsbury Haus. +
In einem Jahrbuch einer Schule in New York ist Else "Most likely to succeed" des Jahrgangs 1952. +
In einem im Jahre 1949 von den Eheleuten beantragten Rückstellungsverfahren bei der Rückstellungskommission beim LG.f.ZRS Wien wurde das Ehepaar Neubauer aufgrund des Teilerkenntnisses vom 28.5.1949, 61 RK 85/48-14 verpflichtet, dieses entzogene Vermögen sofort bei sonstiger Exekution in das Eigentum der Geschädigten zurückzustellen. Unterstützt wurde das Verfahren, das im Sinne des Vierten Rückstellungsgesetzes abgehandelt wurde, durch den Strafakt Vg1 e Vr3349/46, der beim Volksgericht Wien gegen Johann und Hermine Neubauer anhängig war. Da aufgrund des rechtskräftigen Teil-Erkenntnisses die Eheleute Neubauer die Liegenschaft nicht zurückstellten, wurde gegen diese seitens der betreibenden Partei Mandl Exekution geführt. Dieser wurde mittels Beschlusses vom 20.7.1950, E 1197/50, des Bezirksgerichtes Groß-Enzersdorf stattgegeben und die Einverleibung des Eigentums bewilligt. In einem weiteren Verfahren begehrten die Eheleute Neubauer die Rückerstattung des Kaufpreises von 12.000 Schilling. Zufolge eines Vergleiches vom 22.1.1952, 61 RK 85/48-35, wurden die Ehegatten MANDL zur Zahlung dieses Betrages bis zum 12.3.1952 verpflichtet. Da diese die Fälligkeitsfrist verstreichen ließen, erwirkte das Ehepaar Neubauer aufgrund der Exekutionsbewilligung vom 9.4.1952 die zwangsweise pfandrechtliche Sicherstellung und beantragte die Zwangsversteigerung der Liegenschaft in Verfolgung des Exekutionsverfahrens. Schließlich verkaufte das Ehepaar Mandl die Realität am 5.6.1952 an Thekla Pokorny und Thekla Blum zu einem Kaufpreis von 30.000 Shilling, aus dessen Erlös die Forderung von 12.000 Schilling einschließlich aufgelaufener Kosten in Höhe von 574,80 Schilling bezahlt wurden. +
In einem im Jahre 1949 von den Eheleuten beantragten Rückstellungsverfahren bei der Rückstellungskommission beim LG.f.ZRS Wien wurde das Ehepaar Neubauer aufgrund des Teilerkenntnisses vom 28.5.1949, 61 RK 85/48-14 verpflichtet, dieses entzogene Vermögen sofort bei sonstiger Exekution in das Eigentum der Geschädigten zurückzustellen. Unterstützt wurde das Verfahren, das im Sinne des Vierten Rückstellungsgesetzes abgehandelt wurde, durch den Strafakt Vg1 e Vr3349/46, der beim Volksgericht Wien gegen Johann und Hermine Neubauer anhängig war. Da aufgrund des rechtskräftigen Teil-Erkenntnisses die Eheleute Neubauer die Liegenschaft nicht zurückstellten, wurde gegen diese seitens der betreibenden Partei Mandl Exekution geführt. Dieser wurde mittels Beschlusses vom 20.7.1950, E 1197/50, des Bezirksgerichtes Groß-Enzersdorf stattgegeben und die Einverleibung des Eigentums bewilligt. In einem weiteren Verfahren begehrten die Eheleute Neubauer die Rückerstattung des Kaufpreises von 12.000 Schilling. Zufolge eines Vergleiches vom 22.1.1952, 61 RK 85/48-35, wurden die Ehegatten MANDL zur Zahlung dieses Betrages bis zum 12.3.1952 verpflichtet. Da diese die Fälligkeitsfrist verstreichen ließen, erwirkte das Ehepaar Neubauer aufgrund der Exekutionsbewilligung vom 9.4.1952 die zwangsweise pfandrechtliche Sicherstellung und beantragte die Zwangsversteigerung der Liegenschaft in Verfolgung des Exekutionsverfahrens. Schließlich verkaufte das Ehepaar Mandl die Realität am 5.6.1952 an Thekla Pokorny und Thekla Blum zu einem Kaufpreis von 30.000 Shilling, aus dessen Erlös die Forderung von 12.000 Schilling einschließlich aufgelaufener Kosten in Höhe von 574,80 Schilling bezahlt wurden. +
In einer Hochzeitsanzeige wird verkündet, dass Else Daniel Bennet Moskowitz geheiratet hat. +
R
In ihrer Zeit als Hilfkraft im Altersheim bekam Ilse Rosenblum aufgrund von Unterernährung Phlegmone, 6 Wunden am linken Bein, die eiterten. Es wurde falsch diagnostiziert und das Bein sollte amputiert werden. Nur wegen Überbelegung des Spitals kam es nicht dazu. Nach der Befreiung Hollands verbesserte sich für Ilse Rosenblum auch die Ernährungslage wieder, die Wunden konnten richtig gepflegt werden und heilten. +
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Inhaber der Firma M. Mandl & Sohn, Landesproduktenhandlung, Nachfolger seines Vaters Ferdinand Mandl +
S
Inhaftiert +
Ist infolge ihrer Gallensteine und ihres Bluthochdrucks arbeitsunfähig. +
Jenö Eugen Stadler wurde am 1.5.1945 im KZ Mauthausen erschossen. +
Jenö Eugen Stadler wurde am 1.5.1945 im KZ Mauthausen erschossen. +
L
Johann Lehner (06.12.1908-02.02.1992) war röm.-kath., Nicht-Jude, Kriminialbeamter +
Johann Lehner wurde am 27.01.1943 in Woronesch für tot erklärt, hat aber überlebt und kehrte 1949 nach Wien zurück +
M
Josef Moranz erhält "Aushilfen" vom Hilfsfond aufgrund nicht ausreichender Rente durch US-amerikanische Social Security +
Josef Moranz erhält Zahlungen vom Hilfsfond +
Josef Moranz gibt in einem Antrag an den österreichischen Hilfsfond an, dass sein Erwerb in den USA nicht ausreichend für die Bestreitung des Lebensunterhaltes ist +
Josef Moranz stirbt +
Josef Moranz' Antrag auf Haftentschädigung und Opferfürsorge vom 03.04. 1951 wird vom Magistrat 12 der Stadt Wien abgelehnt, da eine “eine Vermögensschädigung in dem Ausmaße wie es der Antragsteller anführt, nicht nachgewiesen werden konnte” +
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